Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Anmeldung
Die Anmeldung zum Unternehmenstag erfolgt ausschließlich mit dem Online-Anmeldeformular bis zur ausgeschriebenen Frist. Alle als erforderlich gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen muss zugestimmt werden. Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie von der Hochschule zunächst eine Eingangsbestätigung. Die Teilnahmebestätigungen bzw. Absagen werden dann innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Anmeldeschluss verschickt.
- Standzuteilung
Die Standzuteilung erfolgt durch die Hochschule. Besondere Wünsche der Aussteller werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung einer Standfläche in einem bestimmten Ausstellungsbereich oder eines Standes mit bestimmter Form und Größe.
- Gestaltung und Ausstattung der Stände
Standbau und -gestaltung liegen in der Verantwortung des Ausstellers. Die Standausstattung muss gemäß DIN 4102 B1 schwer entflammbar sein. Die elektrischen Geräte müssen die Unfallverhütungsvorschrift (Prüfung nach BGV-A3) erfüllen. Aussteller müssen auf Anforderung entsprechende Nachweise vorlegen. Die Hochschule kann die Beseitigung von Ausstellungsgut verlangen, das durch Geruch, Geräusche oder andere Emissionen oder durch sein Aussehen oder seine Beschaffenheit eine erhebliche Störung des Messebetriebes oder eine Gefährdung der Sicherheit von Ausstellern und Besuchern herbeiführen könnte. Kommt der Aussteller diesem Verlangen nicht nach, so ist die Hochschule berechtigt, die beanstandeten Ausstellungsstücke auf Kosten und Gefahr des Ausstellers beseitigen zu lassen. Gewinnspiele sind untersagt.
- Aufbau
Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der ihm bekannt gegebenen Aufbauzeiten fertig zu stellen.
- Standbetreuung
Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Dauer der Veranstaltung mit sachkundigem Personal zu besetzen. Die Vorführung von Maschinen, akustischen Geräten, von Lichtbildgeräten und Modems, sowie der Einsatz sonstiger akustischer und/oder visueller Geräte, auch zu Werbezwecken, kann im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Ausstellungsbetriebes eingeschränkt oder untersagt werden.
- Abbau
Kein Messestand darf vor Beendigung der Veranstaltung ganz oder teilweise abgebaut oder geräumt werden. Der Messe- und Ausstellungsstand bzw. die angemietete Fläche ist im ursprünglichen Zustand, spätestens zum für die Beendigung des Abbaus festgesetzten Termin, zurückzugeben.
- Strom-, Internetanschluss
Ein Stromanschluss bzw. eine Steckdose wird den Ausstellern zur Verfügung gestellt. Anschlüsse und Geräte müssen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und können widrigenfalls auf Kosten des Ausstellers von der Veranstaltung entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch die Benutzung schadhafter Geräte, nicht gemeldeter Anschlüsse oder durch nicht vom Veranstalter beauftragte Installateure hervorgerufen werden. Der Veranstalter haftet für die Funktion von Stromanschlüssen nur in Höhe der berechneten Gebühren, er garantiert keine Bandbreiten bei der Nutzung der Internetzugänge. Der Aussteller erhält vom Veranstalter die Zugangsdaten für das WLAN. Für die erforderliche Hardware sind die Aussteller selbst verantwortlich.
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Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig. Die Rechnungen sind ohne Abzug binnen 28 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die geleistete Zahlung ist Voraussetzung für die Messebeteiligung.
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Vertragsauflösung
Die Vertragsauflösung seitens des Ausstellers muss schriftlich bei der Hochschule erklärt werden.
Bei einer Kündigung bis vier Wochen nach Anmeldeschluss kann die Hochschule, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 30 Prozent der Standgebühren für bisher entstandene Kosten fordern. Dem Aussteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Bei einer Kündigung bis zum 31. August eines Jahres wird der bereits gezahlte bzw. zu zahlende Rechnungsbetrag zu 60 Prozent einbehalten.
Bei einer Kündigung ab dem 1. September wird der bereits gezahlte bzw. zu zahlende Rechnungsbetrag vollständig einbehalten.
Die Hochschule behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund ausfallen zu lassen oder zu verschieben. Als wichtiger Grund soll ausdrücklich der Fall einer erneuten Corona Welle mit pandemiebedingten vorgeschriebenen Auflagen (z.B. Hygienemaßnahmen, Einschränkung der Teilnehmerzahl, Ausfall des Präsenzbetriebs an der Hochschule) gelten, sofern die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Veranstaltung nicht erreichbar ist oder die Umstände die Durchführung der Veranstaltung unverantwortlich erscheinen lassen. Eine solche Entscheidung wird unter Berücksichtigung aller Messeteilnehmer sowohl hinsichtlich des Veranstaltungszwecks als auch hinsichtlich der gebotenen Sicherheitsüberlegungen getroffen. Im Falle einer Absage ist die Hochschule aufgrund bereits getätigter Aufwendungen (Organisation, Marketing etc.) berechtigt, ein Unkostenbeitrag von bis zu 25 Prozent des Rechnungsbetrages einzubehalten. Dem Aussteller bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der Hochschule weniger Kosten als solche in Höhe des Unkostenbeitrags entstanden sind.
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Haftung
Die Hochschule übernimmt keine Haftung für Ausstellungsgegenstände und Standausrüstungen, Sach- und Personenschäden, es sei denn, ihr selbst, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihrem Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Aussteller haftet für sämtliche von ihm und/oder seinen gesetzlichen Vertretern/Erfüllungsgehilfen mitbenutzten und angemieteten Flächen und Gegenstände am Veranstaltungsort.
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Höhere Gewalt
Ist die Hochschule infolge höherer Gewalt wie etwa Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Terror, Epidemien oder Pandemien (hier insbesondere aber nicht abschließend: Covid19) oder aus anderen, von ihr nicht zu vertretenden Gründen gezwungen, die Veranstaltung abzusagen, zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern oder den Ausstellungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder auf Dauer zu räumen, so kann der Aussteller hieraus keine Rechte, insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Hochschule herleiten.
In genannten Fällen ist die Hochschule aufgrund bereits getätigter Aufwendungen (Organisation, Marketing etc.) berechtigt, ein Unkostenbeitrag von bis zu 25 Prozent des Rechnungsbetrages einzubehalten. Dem Aussteller bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der Hochschule weniger Kosten als solche in Höhe des Unkostenbeitrags entstanden sind.
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Katalogeintrag
Bis zum ersten Korrekturauszug können Aussteller kostenlos ihren Katalogeintrag online ändern. Danach bis zur Drucklegung werden die gewünschten Änderungen seitens der Aussteller gemäß Aufwand mit einem Stundensatz von 50 Euro berechnet.
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Anerkennung der Veranstaltungsbedingungen
Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hochschule für die Veranstaltung und die jeweilige Hausordnung als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Veranstaltung Beschäftigten an. Das Hausrecht wird auf der jeweiligen Veranstaltung durch die Hochschule ausgeübt. Die gesetzlichen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere für Feuerschutz, Unfallverhütung und Firmenbezeichnung sind einzuhalten. Abweichungen von diesen AGB bedürfen aus Beweiszwecken der schriftlichen Bestätigung durch die Hochschule.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Sankt Augustin, Gerichtsstand ist Siegburg. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Aussteller und Hochschule ist deutsches Recht maßgebend.
Stand: 04.04.2022